Kosten
Viele Menschen denken, Rechtsanwälte seien unbezahlbar und sie überlegen es sich zweimal, ob sie wirklich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen sollen. Das muss aber nicht sein. Transparenz ist mir sehr wichtig und das gilt auch bezüglich der Kosten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Erstberatung. Wenn Sie sich entscheiden, mich zu beauftragen, ist ein Vorschuss auf die spätere Vergütung zu zahlen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann der Aufwand im konkreten Fall abgeschätzt und eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. In der Regel werden Pauschalhonorare vereinbart. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt und Sie nicht im Nachhinein überraschende Rechnungen erhalten.
Gleiches gilt für die Vertretung von Opfern einer Straftat. Allerdings ist hier je nach Fall eine Kostenübernahme durch die Staatskasse möglich, wenn eine Bestellung als Rechtsbeistand oder Prozesskostenhilfe in Frage kommt. Diese Möglichkeit prüfe ich gerne für Sie und setze sie entsprechend um.
Bei Pflichtverteidigungen wird das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, bei dem die Beträge gesetzlich festgelegt sind. Allerdings müssen Sie dann nicht mich direkt bezahlen, sondern der Staat trägt zunächst einmal die Kosten und holt sie sich im Falle einer Verurteilung von Ihnen zurück. Lesen Sie dazu gerne mehr in meinem Beitrag „Was bedeutet Pflichtverteidigung?“
Kontakt
SANNA Rechtsanwältin
Isabella Sanna
Fürther Straße 38
90429 Nürnberg
Tel.: 0151 29617593
E-Mail: mail@sanna-anwältin.de
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 9-17 Uhr
In dringenden Fällen 24/7
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