Wie reagiere ich richtig auf eine Vorladung?

Sie haben eine Vorladung in Ihrem Briefkasten gefunden? Sie fragen Sich, ob Sie dort tatsächlich hingehen müssen? Was bedeutet eine Vorladung für Sie? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet:

Eine Vorladung ist zunächst einmal eine offizielle Einladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft zum Verhör oder zu einer Aussage. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln, da sie Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verfahrensabschnitt nennt sich Ermittlungsverfahren.

Grundsätzlich muss einer polizeilichen Ladung nicht Folge geleistet werden - unabhängig davon, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wird.

Aber es gibt eine Ausnahme: gemäß § 163 III StPO muss man als Zeuge bei der Polizei erscheinen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Wenn dies der Fall ist, befindet sich normalerweise ein entsprechender Hinweis darauf in dem Vorladungsschreiben. Ob ein Auftrag der Staatsanwaltschaft tatsächlich vorliegt, lässt sich durch anwaltliche Unterstützung in Erfahrung bringen. Ich nehme als Zeugenbeistand für Sie Kontakt mit der Polizei auf, um das zu überprüfen und werde Sie gegebenenfalls bei Ihrer Aussage begleiten, wenn Sie verpflichtet sind, zu erscheinen.

Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei geladen werden, sollten Sie nicht dorthin gehen – selbst wenn Sie unschuldig sind und den natürlichen Drang haben, sich erklären und das „Missverständnis“ aufzudecken. Hierbei sollte man sich folgenden bekannten Satz aus der sogenannten „Miranda-Warnung“ des US-amerikanischen Rechts vor Augen halten: „Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.“ Trotz unterschiedlicher Rechtssysteme gilt dieser Satz (mit Einschränkungen) auch hierzulande. Sie sollten auf keinen Fall vorschnell Aussagen vor den Ermittlungsbehörden tätigen. Denn was einmal gesagt wurde, lässt sich nicht rückgängig machen. Dies kann im schlimmsten Fall ihre Verteidigungsmöglichkeiten einschränken. Ihnen gegenüber sitzen Beamte, die darauf geschult sind, Menschen geschickt zu befragen. Darüber hinaus, haben die Vernehmungsbeamten meist durch ihre Ermittlungen mehr Informationen über die Sache als Sie. Sie brauchen auch keine Angst haben, sich durch Schweigen noch verdächtiger zu machen. Im Strafverfahren gilt der „nemo tenetur“- Grundsatz, nachdem Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Deswegen gilt: Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie mich als Ihre Strafverteidigerin. Ich überprüfe, ob Sie erscheinen müssen und sage den Termin ab, wenn nicht. Außerdem fordere ich die Polizei auf, von weiteren Vernehmungsversuchen abzusehen. Nachdem die Akteneinsicht vorliegt, kann abgewogen werden, ob eine Äußerung zur Sache durch Ihre Verteidigerin in dem Fall sinnvoll ist oder nicht. Auch bei Ladungen als Zeuge sollten Sie vorsichtig sein: gelegentlich erfolgt eine Ladung als Zeuge, obwohl die Polizei bereits einen Tatverdacht gegen Sie hat.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information.

Noch Fragen zur Vorladung? Kontaktieren Sie mich gerne!

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