Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Was ist das genau und wie geht man dagegen vor? Dies klären wir im Folgenden.
Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Das geschieht in der Regel bei einfachen Fällen mit klarer Beweislage. Als Betroffener bekommt man den Strafbefehl in einen gelben Umschlag (Postzustellungsurkunde) zugestellt. Dieser Umschlag sollte unbedingt aufgehoben werden, da das darauf vermerkte Datum für die Einspruchsfrist entscheidend ist.
Mögliche Folgen eines Strafbefehls sind Geldstrafen, Fahrverbote, die Entziehung der Fahrerlaubnis und bei verteidigten Beschuldigten auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung.
Wenn man nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Die darin festgelegte Strafe kann dann vollstreckt werden. Wenn man nicht mit den Strafbefehl einverstanden ist, entweder weil der Sachverhalt nicht zutreffend ist oder weil die Strafe zu hoch bemessen wurde, sollte man hiergegen Einspruch einlegen. Daraufhin kommt es zu einer Hauptverhandlung, wie bei einem ganz normalen Strafverfahren mit Anklage. Hier kann Ihre Sicht der Dinge dargestellt werden. Es werden Zeugen gehört und Beweise erörtert. Der Einspruch kann auch auf bestimmte Punkte (wie die Höhe der Strafe) beschränkt werden.
Wenn Sie einen Strafbefehl bekommen haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Strafverteidigerin des Vertrauens und lassen Sie die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten rechtlich prüfen.
Hinweis: Machen Sie keine Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen. Das Gericht schätzt Ihr Einkommen bei Erwägung einer Geldstrafe anhand der Informationen, die über Sie bekannt sind. Oft wird die Tagessatzhöhe dabei niedriger festgelegt als sie tatsächlich ist. Die Berechnung erfolgt anhand des monatlichen Netto-Einkommens geteilt durch 30 Tage.
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